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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Warenverkauf (Verbraucher)
der KAMEI GmbH & Co. KG, Heinrichswinkel 2, D-38448 Wolfsburg.
(Stand 16.03.2004)


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der KAMEI GmbH & Co. KG (nachstehend “KAMEI”) und dem Kunden geschlossenen Verträge sowie für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen, soweit nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist. Jeglichen Bedingungen oder vertragsändernden Bestimmungen des Kunden wird widersprochen.

2. Bestellung und Vertragsabschluß

2.1. Die vom Kunden abgegebene Bestellung, auch per Internet- oder Fax-Übermittlung, ist bindend. Ein Vertrag kommt erst mit der Annahme der Bestellung durch schriftliche, mündliche oder elektronisch (auch per Internet) übermittelte Annahmeerklärung von KAMEI sowie nur bei Bestellungen aus und Lieferungen innerhalb Deutschlands zustande. Bestellungen außerhalb der Bundesgebietes leiten wir als Anfrage an den jeweiligen Importeur weiter. Die Lieferung oder Rechnungsstellung steht einer Annahmeerklärung gleich.

2.2. Hinsichtlich der Genauigkeit der Bestellung trägt der Kunde die Verantwortung; er ist ferner dafür verantwortlich, KAMEI sämtliche für seine Bestellung erforderlichen Informationen oder Spezifikationen rechtzeitig zukommen zu lassen.

2.3. KAMEI verarbeitet Daten, die die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffen, nur unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

3.1. Die Preise gelten ab Werk zuzüglich Versandspesen, Nachnahmegebühren und Verpackungskosten gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von KAMEI.

3.2. Der Käufer hat die Zahlung innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungseingang zu entrichten (Zahlungseingang), falls nichts anderes vereinbart worden ist.

3.3. Zahlungen sollen nur per Nachnahme, gegen Vorkasse oder – nach entsprechender Bonitätsprüfung – per Kreditkarte erfolgen.

3.4. Die Aufrechnung durch den Kunden ist außer mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen unzulässig. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur im Rahmen desselben Rechtsverhältnisses geltend machen. Sonstige Abzüge (z.B. Porto) sind unzulässig.

4. Warenlieferung

4.1. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager von KAMEI oder dessen Erfüllungsgehilfen. Der Kunde hat die Ware jederzeit entgegenzunehmen, sobald KAMEI den Kunden über die Abholbereitschaft benachrichtigt hat. Anderenfalls ist KAMEI berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen.

4.2. Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise ein fixer Liefertermin ausdrücklich zugesagt worden ist. KAMEI ist berechtigt, vor Ablauf einer angegebenen oder vereinbarten Zeit zu liefern oder zu leisten. KAMEI ist berechtigt, in zumutbarem Umfang Teilleistungen zu erbringen.

4.3. KAMEI ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn KAMEI vom Vorlieferanten aus einem zur Erfüllung des Kundenauftrags abgeschlossen Geschäft nicht oder nicht rechtzeitig beliefert wird und KAMEI die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Für diesen Fall ist KAMEI verpflichtet, dem Kunden die Nichtbelieferung unverzüglich mitzuteilen und erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten. Das Gleiche gilt im Falle höherer Gewalt (z.B. Krieg, Embargo, umfassender Ausfall der Verkehrswege, usw.).

5. Widerrufsrecht

5.1. Falls der Kunde Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, e-mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf in Textform (s.o.) ist zu richten an: KAMEI GmbH & Co. KG, Heinrichswinkel 2, 38448 Wolfsburg, e-mail: support@KAMEI.de. Warenrücksendungen erfolgen ebenfalls an diese Anschrift.

5.2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde dem Verkäufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muß er dem Verkäufer insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -- wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -- zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterläßt, was deren Wert beeinträchtigt.

5.3. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40,- EUR beträgt, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt.

6. Mängelansprüche, Gewährleistung

6.1. Verlangt der Käufer die Beseitigung eines Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware (Nacherfüllung), so hat er dem Verkäufer hierfür eine angemessene Frist zu setzen, die dem Verkäufer ein Prüfung der Mängelrüge und die Nacherfüllung ermöglicht. Im übrigen gelten die gesetzlichen Mängelansprüche des Käufers.

6.2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate beginnend mit der Ablieferung der Sache an den Käufer.

7. Haftung, Produkthaftung

7.1. KAMEI haftet aus einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflicht oder wesentliche Nebenpflicht) nur unter Beschränkung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Die Haftung aufgrund einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Der Pflichtverletzung von KAMEI steht diejenige ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

7.2. Die Haftung für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, unterliegt keinen Beschränkungen. Das Gleiche gilt für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn KAMEI die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für Schäden, die auf dem arglistigen Verschweigen eines Mangels beruhen. Für Schäden, die auf das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit zurückzuführen sind, haftet KAMEI nur, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8. Unberechtigte Mängelrüge

Stellt sich bei der Prüfung einer Mängelrüge des Kunden heraus, daß ein Mangel nicht vorlag, hat der Kunde KAMEI den durch die Prüfung entstandenen Aufwand nach den jeweils aktuellen Vergütungssätzen von KAMEI oder nach tatsächlich entstandenen Kosten für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter zu ersetzen.

9. Technische Veränderungen der Ware

KAMEI ist berechtigt, die Ware dem technischen Fortschritt entsprechend zu verändern und zu verbessern, ohne dies dem Kunden vorher mitzuteilen, sofern die Funktion oder Form der Ware nicht nachhaltig beeinträchtigt oder verändert wird. Er ist berechtigt, dem Kunden das Nachfolgemodell des bestellten Modells auszuliefern, sofern die Funktion oder Form der Ware nicht nachhaltig beeinträchtigt oder verändert wird, wenn das bestellte Modell nicht mehr lieferbar ist.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche aus der Geschäftsverbindung verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von KAMEI.

10.2. Nach berechtigtem Rücktritt vom Vertrag hat KAMEI das Recht, die Ware zurückzufordern, anderweitig zu veräußern oder sonstwie darüber zu verfügen, solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist.

10.3. Der Kunde hat die Ware bis zur vollständigen Bezahlung treuhänderisch für KAMEI zu verwalten und die Ware getrennt von seinem sonstigen Eigentum und dem Dritter aufzubewahren. Ferner ist das Vorbehaltsgut ordnungsgemäß zu lagern, zu sichern und zu versichern sowie als Eigentum von KAMEI zu kennzeichnen.

10.4. Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Kunde die Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang nutzen oder unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern. Im Fall der Weiterveräußerung tritt er schon jetzt die daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags mit allen Nebenrechten und Rangvorrechten an KAMEI ab, die dies annimmt. Der Kunde ist widerruflich berechtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. KAMEI kann den Abnehmern des Kunden die Abtretung jederzeit anzeigen. Als Wert der Vorbehaltsware gilt der Rechnungsbetrag.

10.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zur Sicherung zu übereignen oder zu verpfänden. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde KAMEI unverzüglich zu unterrichten.

10.6. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch dann, wenn einzelne Forderungen von KAMEI in laufende Rechnungen eingestellt werden oder ein Saldo anerkannt wird; es sei denn, der Saldo ist ausgeglichen.

10.7. Stellt der Kunde die Zahlungen ein, ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt oder dasselbe eröffnet oder ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, so erlöschen die vorstehenden Rechte des Kunden zur Weiterveräußerung, Verarbeitung und zum Einzug der daraus resultierenden Forderungen.

10.8. Falls die hieraus entstandenen Sicherheiten von KAMEI die ihr zustehenden Forderungen um mehr als 20 % übersteigen, verpflichtet KAMEI sich, diese auf Verlangen des Kunden oder eines insoweit beeinträchtigten Dritten nach seiner Wahl freizugeben.

11. Sonstige Regelungen, Gerichtsstand

11.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen nicht berührt.

11.2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts (CISG) und kollisionsrechtlicher Bestimmungen des deutschen Rechts.

11.3. Falls der Kunde Kaufmann ist, gilt Wolfsburg als Gerichtsstand. KAMEI ist berechtigt, gegen den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

11.4. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich der Aufhebung dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.