AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KAMEI GmbH & Co. KG, Heinrichswinkel 2, D-38448 Wolfsburg, Germany. Stand 15.06.2018

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der KAMEI GmbH & Co. KG (nachstehend “KAMEI”) und dem Kunden geschlossenen Verträge sowie für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen, soweit nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist. Jeglichen Bedingungen oder vertragsändernden Bestimmungen des Kunden wird widersprochen.

2. Bestellung und Vertragsabschluss

2.1. Die vom Kunden abgegebene Bestellung, auch per Internet- oder Fax-Übermittlung, ist bindend. Ein Vertrag kommt erst mit der Annahme der Bestellung durch schriftliche, mündliche oder elektronisch (auch per Internet) übermittelte Annahmeerklärung von KAMEI zustande. Die Lieferung oder Rechnungsstellung steht einer Annahmeerklärung gleich.

2.2. Hinsichtlich der Genauigkeit der Bestellung trägt der Kunde die Verantwortung; er ist ferner dafür verantwortlich, KAMEI sämtliche für seine Bestellung erforderlichen Informationen oder Spezifikationen rechtzeitig zukommen zu lassen.

3. Preise, Frachtfreigrenzen, Zahlungsbedingungen

3.1. Die Preise gelten ab Werk zuzüglich Versandspesen, Nachnahmegebühren und Verpackungskosten gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von KAMEI. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2. Bei Inlandsversendung über EUR 500,- Nettowarenwert liefert KAMEI frei Haus. Ausgenommen von den Frachtfreigrenzen sind Lieferungen von Dachboxen und Stauboxen. Die Wahl des Transportweges bleibt KAMEI vorbehalten. Bei Exportlieferungen liefert Kamei ab Werk Wolfsburg.

3.3. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, hat der Kunde seine Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum (Zahlungseingang) an KAMEI zu entrichten.  

3.4. Bei neuen Geschäftsverbindungen bleibt KAMEI das Recht zur Nachnahmelieferung oder Lieferung gegen Vorauskasse vorbehalten. Lieferungen ins Ausland erfolgen gegen Vorkasse, Kasse gegen Dokumente oder nach gesonderter Vereinbarung. Wechsel und Schecks werden generell nur auf ausdrückliche Vereinbarung und nur erfüllungshalber zur Zahlung anerkannt.

3.5. Die Aufrechnung durch den Kunden ist außer mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen unzulässig. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur im Rahmen desselben Rechtsverhältnisses geltend machen. Sonstige Abzüge (z.B. Porto) sind unzulässig.

3.6. Für andauernde Geschäftsbeziehungen zwischen KAMEI und dem Kunden gilt: Falls KAMEI Umstände bekannt werden, die auf eine Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit des Kunden oder auf Zahlungsunfähigkeit hinweisen, kann KAMEI entgegen einer bisherigen Gepflogenheit weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Vergütung abhängig machen. Dies gilt auch, falls die Umstände zwischen Vertragsabschluss und Lieferung oder nach einer oder mehrerer Teillieferungen bekannt werden sollten. Falls der Kunde die Vorauszahlung ablehnt oder trotz Fristsetzung nicht leistet, ist KAMEI zum Rücktritt vom Vertrag und zum Schadensersatz berechtigt. Falls ein Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden gestellt bzw. das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, besteht ferner ein Rücktritts- und Schadensersatzrecht für KAMEI ohne weitere Voraussetzungen. Mit Zugang der Rücktrittserklärung werden sämtliche offenen Rechnungen und Vergütungsansprüche von KAMEI sofort fällig und zahlbar.

4. Warenlieferung

4.1. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager von KAMEI oder dessen Erfüllungsgehilfen. Der Kunde hat die Ware jederzeit entgegenzunehmen, sobald KAMEI den Kunden über die Abholbereitschaft benachrichtigt hat. Anderenfalls ist KAMEI berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen.

4.2. Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise ein fixer Liefertermin ausdrücklich zugesagt worden ist. KAMEI ist berechtigt, vor Ablauf einer angegebenen oder vereinbarten Zeit zu liefern oder zu leisten. KAMEI ist berechtigt, in zumutbarem Umfang Teilleistungen zu erbringen.

4.3. KAMEI ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn KAMEI vom Vorlieferanten aus einem zur Erfüllung des Kundenauftrags abgeschlossen Geschäft nicht oder nicht rechtzeitig beliefert wird und KAMEI die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Für diesen Fall ist KAMEI verpflichtet, dem Kunden die Nichtbelieferung unverzüglich mitzuteilen und erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten. Das Gleiche gilt im Falle höherer Gewalt (z.B. Krieg, Embargo, umfassender Ausfall der Verkehrswege, usw.). 

5. Warenannahme

5.1. Falls der Kunde Kaufmann ist, hat er die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Beanstandet er etwaige erkennbare Mängel, Unterlieferungen oder Falschlieferungen nicht innerhalb von 5 Werktagen, so gilt die Lieferung als genehmigt. 

5.2. Falls der Kunde von KAMEI erworbene, neu hergestellte Ware ohne Änderungen oder Verbindung mit anderen Sachen in einer durchgängigen Lieferkette bis zu einem Verbraucher weiterverkauft hat, genügt die unverzügliche Weitergabe der Mängelrüge, spätestens innerhalb von 5 Werktagen, an KAMEI. 

6. Mängelansprüche, Gewährleistung

6.1. Bei Vorliegen eines Mangels gelten die gesetzlichen Mängelansprüche des Kunden unter Beschränkung auf das in der nachfolgenden Ziff. 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelte Maß. 

6.2. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden aus Mängeln, d.h. auf Nacherfüllung, Selbstvornahme nebst Ersatz erforderlicher Aufwendungen, auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, beträgt 12 Monate ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Vorsatz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden.

6.3. Abweichend von Ziff. 6.2. gilt die gesetzliche Verjährungsfrist, falls der Kunde ein Verbraucher ist oder falls die von KAMEI neu hergestellte Ware ohne Änderungen oder Verbindung mit anderen Sachen über eine durchgängige Lieferkette an einen Verbraucher verkauft worden ist. 

7. Haftung, Produkthaftung

7.1. KAMEI haftet aus einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflicht oder wesentliche Nebenpflicht) nur unter Beschränkung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Die Haftung aufgrund einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Der Pflichtverletzung von KAMEI steht diejenige ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. 

7.2. Die Haftung für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, unterliegt keinen Beschränkungen. Das Gleiche gilt für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn KAMEI die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für Schäden, die auf dem arglistigen Verschweigen eines Mangels beruhen. Für Schäden, die auf das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit zurückzuführen sind, haftet KAMEI nur, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8. Unberechtigte Mängelrüge

Stellt sich bei der Prüfung einer Mängelrüge des Kunden heraus, dass ein Mangel nicht vorlag, hat der Kunde KAMEI den durch die Prüfung entstandenen Aufwand nach den jeweils aktuellen Vergütungssätzen von KAMEI oder nach tatsächlich entstandenen Kosten für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter zu ersetzen. 

9. Technische Veränderungen der Ware

KAMEI ist berechtigt, die Ware dem technischen Fortschritt entsprechend zu verändern und zu verbessern, ohne dies dem Kunden vorher mitzuteilen, sofern die Funktion oder Form der Ware nicht nachhaltig beeinträchtigt oder verändert wird. KAMEI ist berechtigt, dem Kunden das Nachfolgemodell des bestellten Modells auszuliefern, sofern die Funktion oder Form der Ware nicht nachhaltig beeinträchtigt oder verändert wird, wenn das bestellte Modell nicht mehr lieferbar ist.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche aus der Geschäftsverbindung verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von KAMEI. 

10.2. Nach berechtigtem Rücktritt vom Vertrag hat KAMEI das Recht, die Ware zurückzufordern, anderweitig zu veräußern oder sonstwie darüber zu verfügen, solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist. 

10.3. Der Kunde hat die Ware bis zur vollständigen Bezahlung treuhänderisch für KAMEI zu verwalten und die Ware getrennt von seinem sonstigen Eigentum und dem Dritter aufzubewahren. Ferner ist das Vorbehaltsgut ordnungsgemäß zu lagern, zu sichern und zu versichern sowie als Eigentum von KAMEI zu kennzeichnen.

10.4. Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Kunde die Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang nutzen oder unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern. Im Fall der Weiterveräußerung tritt er schon jetzt die daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags mit allen Nebenrechten und Rangvorrechten an KAMEI ab, die dies annimmt. Der Kunde ist widerruflich berechtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. KAMEI kann den Abnehmern des Kunden die Abtretung jederzeit anzeigen. Als Wert der Vorbehaltsware gilt der Rechnungsbetrag. 

10.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zur Sicherung zu übereignen oder zu verpfänden. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde KAMEI unverzüglich zu unterrichten. 

10.6. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch dann, wenn einzelne Forderungen von KAMEI in laufende Rechnungen eingestellt werden oder ein Saldo anerkannt wird; es sei denn, der Saldo ist ausgeglichen. 

10.7. Stellt der Kunde die Zahlungen ein, ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt oder dasselbe eröffnet oder ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, so erlöschen die vorstehenden Rechte des Kunden zur Weiterveräußerung, Verarbeitung und zum Einzug der daraus resultierenden Forderungen. 

10.8. Falls die hieraus entstandenen Sicherheiten von KAMEI die ihr zustehenden Forderungen um mehr als 20 % übersteigen, verpflichtet KAMEI sich, diese auf Verlangen des Kunden oder eines insoweit beeinträchtigten Dritten nach seiner Wahl freizugeben. 

11. Datenschutz

11.1. KAMEI ist dem Schutz der personenbezogenen Daten verpflichtet und verarbeitet diese soweit dies für die Erbringung unseres Services erforderlich ist. Um die Sicherheit der personenbezogenen Daten auf unseren Webservern zu gewährleisten und um Bestellprozesse nachweisen zu können, werden auch Nutzungsdaten erhoben und verarbeitet.

11.2. KAMEI erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogenen Daten, soweit dies für die Erbringung unserer Leistungen und/oder zum Betrieb dieser Internetseite erforderlich ist.

11.3. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, dass dies für die Erbringung der Leistungen erforderlich ist. KAMEI nutzt ferner für Teile der Leistungserbringung Dienstleistungen Dritter, z.B. des Webhostings-Providers. KAMEI trägt Sorge dafür, dass Dienstleister die personenbezogenen Daten entweder nicht oder nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Kenntnis nehmen.

11.4. Soweit eine Einwilligung zur Verwendung von personenbezogenen Daten vorliegt, weist KAMEI darauf hin, dass diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.

11.5. Im Übrigen gelten die KAMEI Datenschutzhinweise, die hier abgerufen werden können.

12. Sonstige Regelungen, Gerichtsstand

12.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen nicht berührt. 

12.2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (CISG) und kollisionsrechtlicher Bestimmungen des deutschen Rechts. 

12.3. Falls der Kunde Kaufmann ist, gilt Wolfsburg als Gerichtsstand. KAMEI ist berechtigt, gegen den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. 

12.4. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich der Aufhebung dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.