Garantie

Hersteller – Garantie für Dachboxen

Die KAMEI GmbH räumt Ihnen zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten (Gewährleistung) auf KAMEI Dachboxen eine Garantie ein. Die Garantiedauer beträgt bei ausschließlich privater Nutzung 6 Jahre, bei auch gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung 1 Jahr. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit Rechnungsdatum des erstmaligen Kaufs des Produktes. Erbrachte Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch setzt es eine neue Garantie in Gang.

 

1) Die Garantie bezieht sich auf die Mangelfreiheit der Dachbox, einschließlich Funktionsfähigkeit, Material- oder Produktionsfehler. Die Garantie umfasst keine darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche gegenüber KAMEI. Sollte während der Garantiezeit ein Mangel oder dergleichen auftreten, so gewährt Ihnen KAMEI im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach Wahl von KAMEI:

 

- kostenfreie Reparatur der Ware oder

- kostenfreier Austausch der Ware / des Bauteiles

 

Ausgetauschte Teile und Produkte gehen in das Eigentum von KAMEI über.

 

2) Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch:

 

- normalen Verschleiß, hierzu zählen auch kosmetische Mängel wie Kratzer oder Verfärbungen;

- unsachgemäße Behandlung/Beanspruchung bzw. fehlerhafte Verwendung;

- Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen; 

- Reparaturversuche in Eigenregie;

- höhere Gewalt.

 

Folgende Teile sind als Verschleißteile definiert:

Gasdruckfedern, Dachboxschlösser, Scharniere, Gepäckhalterungen, Dichtungen jeglicher Art.

 

3) Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an Ihren KAMEI-Fachhändler oder an KAMEI als Garantiegeber:

 

KAMEI GmbH

Heinrichswinkel 2
38448 Wolfsburg

Telefon: +49 (0)5363 804-0

Telefax: +49 (0)5363 804-79

E-Mail: support@kamei.de

 

Für die Anerkennung jeglicher Garantieansprüche behält sich KAMEI vor, diese von der die Vorlage eines maschinell erstellten Kaufbeleges (Kopie ausreichend) abhängig zu machen, aus dem Kaufdatum und Typenbezeichnung hervorgehen.

 

4) Die Garantiezeit von sechs Jahren beginnt mit der Herstellung der Dachbox. Das Herstellungsdatum ergibt sich aus der Prägung im Boden der Dachbox.

 

5) Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist europaweit.

 

6) Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Rechte aus dem geschlossenen Kaufvertrag nicht eingeschränkt. Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte unberührt.

 

7) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Garantieversprechens lässt die Wirksamkeit des Versprechens im Übrigen unberührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Regelung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Regelung beabsichtigte wirtschaftliche und rechtliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei der Durchführung des Versprechens eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.

 

8) Gerichtsstand für Streitigkeit aus dieser Vereinbarung ist Wolfsburg.

 

9) Bei Streitigkeiten aus dieser Garantie kommt deutsches Recht zur Anwendung.