Garantie

Hersteller – Garantie für Dachboxen

KAMEI gewährt auf alle privat genutzten KAMEI Dachboxen die nachfolgend beschriebene sechsjährige Hersteller – Garantie ab Herstelldatum lt. Bodenprägung.
Auf gewerblich genutzte Dachboxen (z.B. Dachboxenverleih) gewährt KAMEI eine einjährige Garantie. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist ist hiervon unberührt.

1) KAMEI verpflichtet sich, bei Vorliegen eines Mangels innerhalb des Garantiezeitraums die Dachbox auf eigene Kosten zu reparieren oder zu ersetzen. Dies kann durch KAMEI selbst oder durch einen seiner Vertriebspartner erfolgen. Das Wahlrecht hinsichtlich der Art der Garantieleistung liegt im Ermessen von KAMEI. Weitergehende Ansprüche bestehen aus dieser Garantie nicht.

2) Die Garantieverpflichtung besteht nur bei Vorliegen eines Mangels, also insbesondere nicht

  • wenn der Mangel durch unsachgemäße Montage, Handhabung oder Pflege, höhere Gewalt (z.B. Sturm, Hagel, Überschwemmung) oder durch natürlichen Verschleiß zustande gekommen ist
  • wenn der Auslieferungszustand konstruktiv oder anderweitig verändert wurde
  • der Mangel bereits durch den Kunden selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte behoben oder der Versuch einer Reparatur vorgenommen wurde.

Die Garantie umfasst nicht die Übernahme von Kosten für mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden (z.B. Abschleppkosten, Abstellgebühren, Frachtkosten, Mietwagenkosten, Entsorgungskosten, Entschädigung für entgangene Nutzung, Folgeschäden an nicht garantierten Bauteilen).
Es wird kein Ersatz für Lohn-oder Materialkosten geleistet für:
Gasdruckfedern, Dachboxschlüssel und Dachboxschlösser, Oberflächenkratzer, Scharniere, Rost, Gepäckhalterungen, Dichtungen jeglicher Art, Zubehör für den Dachbox-Innenraum sowie Probefahrten und Funktionskontrollen.

3) Ansprüche aus der Garantie können ausschließlich über einen von KAMEI autorisierten Vertriebspartner bei der KAMEI GmbH, Heinrichswinkel 2, 38448 Wolfsburg geltend gemacht werden.

4) Die Garantiezeit von sechs Jahren beginnt mit der Herstellung der Dachbox.
Das Herstellungsdatum ergibt sich aus der Prägung im Boden der Dachbox.

5) Die Garantie gilt in Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ukraine, Ungarn und Zypern.

6) Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben von dieser Garantie unberührt.

7) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Garantieversprechens lässt die Wirksamkeit des Versprechens im Übrigen unberührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Regelung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Regelung beabsichtigte wirtschaftliche und rechtliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei der Durchführung des Versprechens eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.

8) Gerichtsstand für Streitigkeit aus dieser Vereinbarung ist Wolfsburg.

9) Bei Streitigkeiten aus dieser Garantie kommt deutsches Recht zur Anwendung.